AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB UND HAUSORDNUNG FÜR DIE VERMIETUNG DER FERIENWOHNUNG AM ALTEN AUEBOGEN
Vermieter: Meike Ihnen, Birkenweg 19, 26624 Südbrookmerland
1. Buchung / Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein (Angebot zum Abschluss des Vertrages). Wir nehmen das Angebot an, indem wir Ihnen eine Bestätigung per Post zusenden (Annahme des Angebots). Es gelten die gemäß der Bestätigung mitgeteilten Bedingungen insbesondere zu Mietzeitraum und Mietpreis.
2. Zahlungsbedingungen
Die Miete ist entweder vor Antritt der Reise per Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse Aurich-Norden
IBAN: DE08 2835 0000 0145 1156 06
BIC: BRLADE21ANO
oder am Tag der Anreise in bar zu zahlen.
3. An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Abweichende Anreisezeiten können im Einzelfall vereinbart werden, darauf besteht jedoch kein Anspruch. Bitte kontaktieren Sie uns bei abweichenden Anreisezeiten umgehend über die angegebenen Kontaktdaten, um die Übergabe abzustimmen.
Die Wohnung ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu übergeben. Bei verspäteter Abreise wird eine Gebühr in Höhe von einem Tagessatz in Rechnung gestellt. Die Wohnung ist besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer zu entleeren und Lebensmittel zu entfernen. Wird die Wohnung in verschmutztem Zustand übergeben, wird eine Reinigungsgebühr je nach Aufwand in Rechnung gestellt.
4. Ferienwohnung
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit
auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden
oder Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der
Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, ung des Hausfriedens, etc., sowie bei Nichtzahlung des
vollen Mietpreises kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
5. Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung ist untersagt.
6. Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von der buchenden Person sowie einem Mitreisenden / einer Mitreisenden benutzt werden. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt.
7. Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietverhältnis ist der Mieter verpflichtet einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Der Rücktritt ist in Textform anzuzeigen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
bis zu 7 Tage vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Preises
1 Tag vor Anreise oder Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises
8. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Mietverhältnis jederzeit und auch ohne eine Frist kündigen, wenn der Mieter in grober Weise gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt. Das ist insbesondere der Fall, wenn er trotz Abmahnung andere Mieter oder Nachbarn stört.
9. Haftung des Vermieters
Die Vermieter haftet für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
Der Vermieter haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Dabei handelt es sich
um solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag so wesentlich prägt, als dass deren Verletzung eine Gefährdung der Erreichbarkeit des Vertragszwecks darstellt, und auf deren Einhaltung
der Mieter vertrauen darf. Soweit die Kardinalspflichten fahrlässig verletzt wurden, ist der Schadensanspruch des Kunden begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden - maximal jedoch für
alle Schäden aus einem Schadensfall auf einen Betrag, der der Vergütung des Vermieters für den Aufenthalt zusteht.
Der Vermieter haftet außerdem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden entstanden sind.
10. Gestattung zur Nutzung eines WLAN-Internetzugangs
Der Vermieter unterhält in seinem
Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter und dessen Mitreisendem für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugang. Es besteht kein
Anspruch auf Zugang in bestimmter Qualität oder Eignung für bestimmte Zwecke. Der Vermieter darf nach billigem Ermessen den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren. Das betrifft
insbesondere Seiten mit gewaltverherrlichenden, pornographischen oder rechtswidrigen Inhalten.
Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.
Für die über das WLAN übermittelten
Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er
Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum
Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden
Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten, das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder
anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß
gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
11. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt die
Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster
und Türen geschlossen zu halten.
(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung ist nicht gestattet.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 150,- Euro in Rechnung stellen.
(5) Der Anbieter hat ein Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab
informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Aurich zuständig.